Eigentum verpflichtet – auch im Wohnungseigentumsrecht

Immer mehr Bürger setzen auf Sicherheit und Vorsorge durch die Bildung von Wohnungseigentum. Aber das Zusammenleben von Wohnungseigentümern kann schwierig sein – die Wohnungseigentümer müssen miteinander auskommen, eine Trennung ist nicht möglich.

Hier hilft Rechtsanwalt Rudolph weiter – sowohl Eigentümern als auch Verwaltungen.

Wohnungseigentümergemeinschaft können extrem streitanfällig sein. Was muss hingenommen werden? Wo liegen die Grenzen des Erlaubten? Einige der immer wiederkehrenden Fragen, die Rechtsanwalt Rudolph zusammen mit Ihnen löst:

Können Beschlüsse der Eigentümerversammlung überprüft werden?
Können missliebige Beschlüsse der Eigentümerversammlung angegriffen werden? Stimmen Haushaltspläne und Jahresrechnungen?
Können bauliche Veränderungen durchgesetzt oder verhindert werden?
Welche Nutzungsrechte stehen wem zu?
Wann sind Reparaturen durch den Sondereigentümer und wann durch die Gemeinschaft zu tragen?
Sind Sonderumlagen berechtigt?
Können Sonderumlagen verhindert werden?
Welche Befugnisse hat die Verwaltung?

Bei diesen und allen anderen Fragen rund um die Frage Wohnungseigentum hilft Ihnen Rechtsanwalt Rudolph kompetent weiter.