Rechtsanwalt Rudolph studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach erfolgreichem Bestehen beider Staatsexamina wurde er 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Von 2003 bis 2014 war Herr Rechtsanwalt Rudolph für verschiedene Arbeitgeberorganisationen im norddeutschen und Berliner Raum tätig. Er betreute schwerpunktmäßig alle anfallenden arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Betriebe. Daneben erfolgte auch eine umfassende Beratung zu allen (gewerbe-)mietrechtlichen Fragen sowie zu Fragen des Vertrags- und Werkrechts. Zusätzlich erstellte Herr Rechtsanwalt Rudolph Widerspruchsentscheidungen im Bereich des Prüfungs- und Gebührenrechts.
Ehrenamtliches Engagement bestand unter anderem in der Tätigkeit als Vorsitzender eines Schlichtungsausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG. Die Aufgabe eines solchen Ausschusses besteht darin, bei Problemen im Ausbildungsbereich vor Anrufung des Arbeitsgerichts eine einvernehmliche Lösung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem zu erreichen mit dem Ziel, die Ausbildung möglichst fortzusetzen.